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Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht:
- Beratung und Vertretung wegen
Diskriminierung sowie Schulungen / Seminare in allen Fragen des Antidiskriminierungsrechts nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
wegen vermuteter / tatsächlicher Diskriminierung wegen
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Altera
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Geschlecht
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Behinderung - JEDE Art einer Behinderung, NICHT nur Schwerbehinderung!
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Religion
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Weltanschauung
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sexueller Identität
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Rasse
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ethnischer Herkunft
Beispiele:
- Benachteiligung oder gar Kündigung wegen Schwangerschaft - Rechtsfolge: Nichtigkeit der Kündigung, Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!
- Ablehnung einer Bewerbung wegen des Alters - Rechtsfolgen: Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gehalts, u.U. bis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand, sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!-
- Ablehnung einer Beförderung wegen einer Behinderung -Rechtsfolgen: Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gehalts, u.U. bis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand, sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!-
- Kein gleicher Lohn für eine Frau trotz gleicher Arbeit wie die Männer - Rechtsfolgen: Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gehalts,rückwirkend sowie bis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand, sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!- .
- Schikanen wegen gewerkschaftlicher Betätigung - Rechtsfolge: Unterlassungsanspruch sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!- .
- Benachteiligung einer Muslima wegen Tragens eines Kopftuchs - Rechtsfolge: Unterlassungsanspruch sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!-
- Sexuelle
Belästigung, z.B. durch Nacktkalender oder obszöne
Bildschirmschoner, "Anmach-"-E-Mails etc - Rechtsfolge: Unterlassungsanspruch, Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Vorgehen gegen die TäterInnen bis hin zu deren fristloser Kündigung, Arbeitsverweigerungsrecht bis zum Abstellen der Belästigung bei Fortzahlung der Vergütung sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!- .
- Belästigung
wegen des Lebensalters durch permanente "Witze" und Sprüche,
mit denen man wegen seines höheren Lebensalters beleidigt wird
oder zu Vorruhestand oder Altersteilzeit gedrängt werden soll -Rechtsfolgen: Unterlassungsanspruch, Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Vorgehen gegen die TäterInnen bis hin zu deren fristloser Kündigung, Arbeitsverweigerungsrecht bis zum Abstellen der Belästigung bei Fortzahlung der Vergütung sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!- .
- Belästigung wegen der
Religion oder Herkunft durch dauernde Beleidigungen wie
"Scheißrusse" oder "Witze" über religiöse Bräuche
wie etwa das fünf mal tägliche Gebet eines gläubigen
Moslems -Rechtsfolgen: Unterlassungsanspruch, Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Vorgehen gegen die TäterInnen bis hin zu deren fristloser Kündigung, Arbeitsverweigerungsrecht bis zum Abstellen der Belästigung bei Fortzahlung der Vergütung sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!- .
- Dauernde
"Witze" über die Herkunft als Bayerin oder Bayer, Hessin
oder Hesse, Sächsin oder Sachse, etwa durch dauerndes
Nachäffen des Dialekts -Rechtsfolgen: Unterlassungsanspruch, Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Vorgehen gegen die TäterInnen bis hin zu deren fristloser Kündigung, Arbeitsverweigerungsrecht bis zum Abstellen der Belästigung bei Fortzahlung der Vergütung sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!- .
- Weigerung der Arbeitgeberin, bei Behinderung
oder Schwerbehinderung einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur
Verfügung zu stellen oder zu schaffen - Rechtsfolgen: Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes bzw. entsprechender Umgestaltung/Umrüstung sowie
Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber - in empfindlicher Höhe!- .
WICHTIG I: Man muss die Benachteiligung, Belästigung, Diskriminierung nicht beweisen ! - AUSREICHEND ist, wenn man sie GLAUBHAFT macht!
WICHTIG II: Man muss diese Ansprüche innerhalb einer Frist von zwei Monaten bei der Arbeitgeberin / beim Arbeitgeber geltend machen!
WICHTIG III: "Behinderung" im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes ist JEDE Art der Behinderung unabhängig
vom Grad der Behinderung (GdB), also auch alle Behinderungen weit
unterhalb der Schwerbehinderungsgrenze, also z.B.
Adipositas-Übergewicht.
Bei Glaubhaftmachung und Geltendmachung können Unkundigen Fehler
unterlaufen, so dass man Ansprüche wegen Diskriminierung und
Mobbing nicht ohne anwaltliche Hilfe und anwaltlichen Beistand verfolgen sollte.
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Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Fragen und Aspekten des
betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gem. § 167 Abs. 2 SGB
IX und des Reha-Managements.
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Beratung und Vertretung bei anderen arbeitsrechtlichen Fragen und Aspekten, z.B. im
Zusammenhang mit
- Bewerbungen
- Vertragsschluss
- Überstunden
- Versetzungen
- Umsetzungen
- Abmahnungen
- Kündigung
- Kündigungsschutzklagen
- Gründung eines Betriebrates
- Betriebsratsarbeit
- Betriebsratswahl
- u.v.a.m.
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Beratung und Vertretung von Ausbildungsbetrieben,
- Anwaltlicher Rat und anwaltliche Hilfe für Auszubildende
in allen Rechtsfragen der betrieblichen Berufsausbildung im dualen
System
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Allgemeines Zivilrecht und Handelsrecht:
- Beratung und Vertretung von Betrieben, Unternehmerinnen und
Unternehmern, Kaufleuten und Privatpersonen in allen Fragen des
Vertragsrechts (Werkverträge, Dienstveträge, Kaufverträge u.a.m.)
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Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
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