Aktuelle Seminare
Arbeitsrecht im BEM und Reha-Management
Praxisseminar für
alle Menschen , die mit Wiedereingliederung und betrieblichem
Eingliederungsmanagement (BEM), mit Rehamanagement, Berufshilfe befasst
sind (BEM-Beauftragte, Rehamanagerinnen, Betriebsärztinnen,
Berufshelferinnen . . . ).
Alle
Arbeitgeberinnen sind gesetzlich verpflichtet, erkrankten
Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
anzubieten und bei Annahme des Angebots durchzuführen (§ 167
Abs. 2 SGB IX).
Die Praxis zeigt, dass
ein konsequent implementiertes und durchgeführtes BEM den
Krankenstand erheblich zu senken und Motivation und
MitarbeiterInnenzufriedenheit erheblich zu steigern vermag.
Umgekehrt erklären
die Arbeitsgerichte eine ohne vorheriges BEM ausgesprochene
krankheitbedingte Kündigung immer häufiger für unwirksam.
Die mit dem
Seminarangebot angesprochenen Menschen helfen an entscheidender Stelle
mit, Weichen für die (Wieder-) Eingliederung von Versicherten /
Beschäftigten in das Arbeitsleben bzw. am Arbeitsplatz
zu stellen.
Für die dabei
auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen sind sie nur dann kompetente
Gesprächspartnerinnen für Versicherte, Beschäftigte,
Arbeitgeberinnen und Personalvertretungen, wenn sie die Grundlagen des Arbeitsrechts kennen.
Das
Seminar vermittelt den Teilnehmerinnen anhand von Fällen aus ihrer
Praxis dasjenige arbeitsrechtliche Grundlagenwissen, das sie in
die Lage versetzt, die im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit
auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen sachkundig zu erörtern und
zu beantworten.
Inhalte
- Umfang und Grenzen einer arbeitsrechtlichen Beratung (durch Reha-Managerinne u.ä.)
- System des Arbeitsrechts
- Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz (schwer-)behinderter
- Menschen (SGB IX, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG])
- Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin
- Inhalt, Umfang und Grenzen der Weisungsbefugnis der Arbeitgeberin
- Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz
- Zuweisung anderer Arbeit; Umsetzung und Versetzung
- Änderungskündigung
- (Krankheitsbedingte) Kündigung und Kündigungsschutz
- Aufhebungsvertrag
- Abfindung
- Erfahrungsaustausch/Besprechung von Einzelfällen aus der beruflichen Praxis der Teilnehmer/innen
- Die Teilnehmenden erhalten zu jedem Punkt umfangreiche Artikel, Aufsätze, Checklisten und Übersichten.
- Ein lebendiger und interessanter Seminarstil
einschließlich eines abwechslungsreichen Methodenmix‘
(Vortrag, Arbeitsgruppen, Rollenspiel), sowie kleiner
„Überraschungen“ ist gewährleistet.
Zielgruppe
Case-,
Reha-, Disability-Managerinnen, Berufshelferinnen, Menschen in
vergleichbaren Tätigkeitsbereichen wie etwa im Bereich des
betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gem. § 167 II SGB IX,
gleich, ob in Betrieben und Verwaltungen oder bei gesetzlichen,
kirchlichen oder privaten Reha-Trägern mit
Wiedereingliederung beschäftigt.
Dauer
2 Tage
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der betrieblichen Praxis
- Praxisorientiertes Grundlagenseminar -
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (in Kraft seit dem 18.8.2006)
regelt einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht.
Ziel des Gesetzes ist im Wesentlichen, die Arbeitgeberinnen zu verpflichten, Benachteiligungen ihrer Beschäftigten aufgrund
-
Rasse
-
ethnischer Herkunft
-
Geschlechts
-
Religion
-
Weltanschauung
-
Behinderung
-
Alters
-
oder sexueller Identität
zu verhindern oder zu beseitigen.
Das
Gesetz betrifft alle Bereiche des Arbeitsrechts von der Personalauswahl
über die Beschäftigungs- und Aufstiegsbedingungen
bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sogar
darüber
hinaus.
Verstoßen
Arbeitgeberinnen gegen das Diskriminierungsverbot, oder
verletzen sie ihre Organisationspflichten, setzen sie sich
Schadensersatzansprüchen in empfindlicher Höhe aus, die
EU-Richtlinien verlangen eine „abschreckende
Wirkung“ ; einige Autorinnen
sprechen hier von einem Jahresbruttogehalt, mindestens aber 42.000 EUR (Durchschnittsjahresverdienst in Deutschland)
als Minimum.
Alle Arbeitgeberinnen müssen sich also konsequent auf die diese
Vorgaben einstellen; insbesondere muss alles vermieden werden, was als
Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden könnte.
Andererseits führt eine konsequente Diskriminierungsvermeidung aber
zu erheblichen Vorteilen, wie Studien aus Ländern belegen, in denen
Antidiskriminierungsvorschriften schon länger gelten:
Höhere Mitarbeitermotivation, geringerer Krankenstand, bessere
MitarbeiterInnenbindung, Steigerung des Ansehens bei Mitarbeiterinnen
und Bewerberinnen.
Und schließlich ist
Diskrimnierungsfreiheit ein Qualitätsmerkmal, das überdies
das Image eines Unternehmens noch weiter verbessert, so dass immer mehr
auch deutsche Unternehmen eine Zertifizierung im Diversity oder
Gerechtigkeitsmanagement anstreben.
Das Grundlagenseminar will eine erste Orientierung bieten, indem es die wesentlichen Neuerungen vorstellt, z.B.:
-
Wann liegt eine Benachteiligung im Sinne des AGG vor?
-
Welche Benachteiligungen sind verboten?
-
Welche vorbeugenden Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen?
-
Welche Folgen haben Verstöße gegen das AGG? –
- und anhand von Einzelbeispielen aus der Personalpraxis
unmittelbare Folgen des AGG für die Arbeitgeberinnen verdeutlicht, so aus
den Bereichen Stellenausschreibung, Fragerecht, Personalauswahl,
Gleichbehandlung im Betrieb, Beförderung und Versetzung,
Kündigungsschutz, Betriebsvereinbarungen und Informationspflicht der
Beschäftigten.
Zielgruppe:
Betriebsinhaberinnen,
Geschäftsführerinnen, Vorstände,
Personalverantwortliche und Vorgesetzte aller Ebenen.
Dauer
2 Tage
Lediglich aus
Gründen besseren Textflusses wird in den o.a. Texten
ausschließlich die weibliche Geschlechtsvariante verwendet -
Männer sind selbstverständlich stets mitgemeint... ! :-)
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